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Teilnahmebedingungen

Veranstalter der Aktion ist die Bitburger Braugruppe GmbH, Römermauer 3, 54634 Bitburg (nachfolgend „Bitburger“) für die Marke Licher.

Teilnahmeberechtigung:

Teilnehmen kann jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Mitarbeiter, Handelspartner und Angehörige der Bitburger Braugruppe GmbH sowie Wiederverkäufer und Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei Teilnahme nicht berechtigter Personen behalten wir uns das Recht vor, Prämien einzubehalten bzw. zurückzufordern. 

Teilnahmemechanik:

Um an der Sammelaktion für einen von 1.000 Licher Vaude Rucksäcken teilzunehmen, muss der Kauf über acht (8) Kästen Licher (20 x 0,5-l, 24 x 0,33-l, 20 x 0,33-l Licher (versch. Sorten)) im Aktionszeitraum vom 22.04.2024 – 07.07.2024 nachgewiesen werden. Dazu muss man sich auf der Licher Aktionswebsite www.licher.de/sammeln registrieren. Zur erfolgreichen Registrierung muss der vollständige Name sowie die E-Mail-Adresse angegeben werden. An die eingegebene E-Mail-Adresse senden wir eine Bestätigungsemail mit Bestätigungslink. Nur wenn die Registrierung durch das Anklicken des in dieser E-Mail befindlichen Link bestätigt wird, kann die Registrierung abgeschlossen werden. 

Nach erfolgreicher Registrierung und anschließender Anmeldung auf der Licher Aktionswebsite muss der Nachweis über den Kauf der Licher Kästen erbracht werden. Es können nur Kassenzettel berücksichtigt werden, die von teilnehmenden Logo-Getränkemärkten stammen.

Dazu müssen Belege der entsprechenden Kassenbons hochgeladen werden. Dies kann entweder direkt über den Zugriff auf die Kamera des Smartphones oder Tablets geschehen oder durch den Upload zuvor angefertigter Scans oder Fotos. 

Nach dem Hochladen werden die Kassenbons dahingehend überprüft, ob die Aktionsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn der/die Kassenbons überprüft wurden, erhält der Teilnehmer erneut eine E-Mail.  

Sobald Kassenbons über mindestens 8 Kisten Licher bestätigt wurden, steht der Rucksack für den Teilnehmer zur Bestellung bereit. Der Teilnehmer muss nun noch seine Adressdaten angeben, an die der Rucksack versendet werden soll. Anschließend erhält der Teilnehmer seinen Licher Vaude Rucksack zugeschickt. Dies kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte beachten: Der Aktionszeitraum kann schon früher enden, falls der Vorrat von 1.000 Rucksäcken bereits erschöpft ist. Sollte dies der Fall sein, besteht keine Möglichkeit mehr zum Scannen der Kassenbons oder zum Absenden einer Bestellung. Auch wenn also bereits 8 Kästen gesammelt wurden, aber die Bestellung inkl. Adressangabe noch nicht durchgeführt wurde, kann der Anspruch auf den Rucksack noch erlöschen. Es ist insofern ratsam, alsbald nach Bestätigung der Kassenbons die Bestellung auszulösen. 

Teilnahmeschluss: 07.07.2024, 23:59 Uhr.

Rechtliche Hinweise:

Eine Barauszahlung und Umtausch des Rucksacks sind nicht möglich. Jeder Teilnehmer kann maximal drei (3) Rucksäcke erhalten, unabhängig davon, ob mehr als die entsprechende Anzahl an Licher Kästen gekauft wurden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer mit einer Versandadresse in Deutschland.  Für den Fall einer unzustellbaren Prämienzusendung verfällt der Prämienanspruch und Bitburger ist berechtigt, die Prämie anderweitig zu verwenden. Im Falle einer unzustellbaren Prämienzusendung ist Bitburger insofern nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Prämienversand nur solange der Vorrat reicht. Ein Weiterverkauf des Rucksacks, insbesondere auch über das Internet, ist nicht gestattet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Ausschluss von der Teilnahme:

Bitburger ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, versuchten Manipulationen, wie z.B. Fälschung von Kassenbons, etc. von der Aktion auszuschließen und Schadensersatz einzufordern.

Änderung der Teilnahmebedingungen und Beendigung der Aktion: 

Bitburger behält sich vor, jederzeit diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält Bitburger sich das Recht vor, die Aktion jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden, zu unterbrechen oder zu verlängern. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden. 

Datenschutz:

Die Bitburger Braugruppe GmbH verarbeitet die bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel angegebenen personenbezogenen Daten als Verantwortlicher zur Durchführung dieses Gewinnspiels. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 Nr. 1 b) DSGVO (Gewinnspielvertrag). Die Daten werden grundsätzlich durch die Bitburger Braugruppe verarbeitet. Soweit datenschutzrechtlich zulässig, können im Einzelfall, zum Beispiel für den Versand oder die Bereitstellung der oben genannten Gewinne auch auf vertraglicher Basis eingeschaltete Dienstleister die Daten für diese Zwecke verarbeiten.

Eine weitergehende Datenverarbeitung nach dem Ende des Gewinnspiels erfolgt nur, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist (beachte Gewinnspielvertrag im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) oder eine entsprechende Einwilligung (z.B. in den Erhalt weiterer Informationen von Licher) erteilt wurde. Eine solche Einwilligung kann jederzeit gegenüber Bitburger widerrufen werden. 

Als Betroffene hat man jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 21 DSGVO) und auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Sollten Betroffene von einem dieser Rechte Gebrauch machen wollen, kann man sich, z.B. unter datenschutz@bitburger-braugruppe.de an den Veranstalter beziehungsweise den Datenschutzbeauftragten wenden. Es kann zudem eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingelegt werden, Art. 77 DSGVO.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei Licher findest du unter folgendem Link: 

Link zu den Datenschutzbestimmungen von Licher

Sonstiges:

Die Bitburger Braugruppe übernimmt – soweit rechtlich zulässig – keine Haftung für Irrtümer sowie für im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Inanspruchnahme von Gewinnen möglicherweise entstehende Schäden, es sei denn, sie sind auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bitburger Braugruppe zurückzuführen. 

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